Schefflenztalschule      Billigheim - Schefflenz - Seckach

FAQ

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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Zu welchen Zeiten ist das Sekretariat besetzt?
Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet.


Was muss ich tun, wenn mein Kind erkrankt ist?
Die Schule muss über den Verbleib Ihres Kindes in diesen Fällen informiert werden. Bitte geben Sie uns telefonisch bis spätestens zur Großen Pause Bescheid. Zusätzlich muss bis spätestens zum 3. Tag der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung (Formular zum Download) erfolgen.


Was ist, wenn mein Kind nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann?
Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, begleitet es die Klasse mit in den Unterricht. Es erhält dort Helferaufgaben, wie z.B. Schiedsrichteraufgaben. Eine Nichtteilnahme am Sportunterricht bedeutet keine Entbindung der Anwesenheit. Eine Entschuldigung muss am Tag des Fehlens vorgelegt werden, Das Formular zum Download finden Sie hier.
Sollte Ihr Kind länger als 14 Tage nicht am Sportunterricht teilnehmen können, benötigen die Sportlehrkräfte ein ärztliches Attest, das die Nichtteilnahme an sportlicher Aktivität des Schülers bescheinigt.


Werden Klassenarbeiten im Krankheitsfall nachgeschrieben?
Ob und wann eine versäumte Klassenarbeit nachgeschrieben wird, entscheidet der jeweilige Fachlehrer. Es kann vorkommen, dass Ihr Kind die Klassenarbeit aus terminlichen Gründen am ersten Schulbesuchstag nachschreiben wird.
Bitte beachten:
Sollte die schriftliche Entschuldigung bis zum 3. Tag der Erkrankung nicht erfolgt sein, kann eine versäumte Klassenarbeit mit der Note "ungenügend" gewertet werden.


Werden Leistungsnachweise in Sport nachgeholt?
Leistungsnachweise im Fach "Sport" werden grundsätzlich sofort bei Wiederteilnahme am Sportunterricht nachgeholt.
Bitte beachten:
Sollte die schriftliche Entschuldigung bis zum 3. Tag der Erkrankung nicht erfolgt sein, kann ein versäumter Leistungsnachweis mit der Note "ungenügend" gewertet werden.


Wie kann ich mein Kind vom Unterricht beurlauben?
Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Bitte stellen Sie in diesen Fällen schriftlich einen Antrag auf Beurlaubung beim Klassenlehrer (bis 2 Tage) oder beim Schulleiter (ab 3 Tage). Dabei versäumte Unterrichtsinhalte müssen umgehend und selbständig nachgearbeitet werden. Arzttermine sollen im Interesse Ihres Kindes auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
Anträge auf Verlängerung des Urlaubes werden grundsätzlich nicht genehmigt!


Wie kann ich Kontakt zu einer Lehrerin/ einem Lehrer aufnehmen?
Über das Sekretariat können Sie einen Termin mit der jeweiligen Kollegin/ dem jeweiligen Kollegen ausmachen. Alternativ dazu können Sie jede Lehrkraft unter der Schul- E- Mailadresse erreichen. (vorname.nachname@schefflenztalschule.de)


Wo bekomme ich Unterstützung bei Problemen?
Hilfe erhalten Sie über unsere Schulsozialarbeiterin Michaela Greß (Informationen)

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